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Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters oder Wohnungsgebers, dass Sie in eine Wohnung eingezogen sind. Sie brauchen sie, um sich nach einem Umzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber ist dazu nach § 19 Bundesmeldegesetz verpflichtet.

Was drinsteht und wann Sie sie brauchen

Die Bestätigung enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen (§ 19 BMG).

In Hannover brauchen Sie sie sowohl für die elektronische Wohnsitzanmeldung als auch für den Termin im Bürgeramt. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Mehr im Ratgeber Ummelden in Hannover.

Häufige Fragen

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person, zum Beispiel die Hausverwaltung.

Brauche ich sie auch bei Eigentum?

Wer in die eigene Wohnung zieht, stellt sie sich als Wohnungsgeber selbst aus.

Quellen

  1. § 19 BMG

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