Die kleinen Dinge, die liegen bleiben
Jedes Haus hat eine Liste, die nie kürzer wird. Die Tür im Keller klemmt, eine Leiste ist lose, im Bad ist die Silikonfuge schwarz, und im Fahrradkeller stehen seit Monaten herrenlose Räder. Für einen Handwerksbetrieb sind solche Aufgaben oft zu klein. Für Sie sind sie lästig.
Genau dafür gibt es uns. Wir arbeiten die Liste ab, bei Ihnen zu Hause in Hannover, in der vermieteten Wohnung zwischen zwei Mietern oder im Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft.
Für wen wir als Hausmeister arbeiten
Privathaushalte
Kleinreparaturen in Wohnung und Haus, Möbel aufbauen, Dinge aufhängen, alte Sachen wegfahren.
Vermieter
Wohnungen zwischen zwei Mietverhältnissen instand setzen, reinigen und übergabebereit machen.
Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen
Kleinreparaturen im Gemeinschaftseigentum, Treppenhaus sauber halten, Keller und Dachboden freiräumen.
Gewerbe
Kleine Instandsetzungen in Büros und Läden, kombiniert mit Reinigung oder Transporten.
Typische Aufgaben, bei denen wir helfen
Ob eine Aufgabe zu uns passt, klären wir bei der Besichtigung. Beispiele für kleinere Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten:
- Türen und Schranktüren nachstellen, Griffe und Beschläge tauschen
- Leisten, Abdeckungen und kleine Bauteile befestigen
- Dübellöcher verschließen und kleine Stellen ausbessern
- Regale, Bilder, Vorhangstangen und Spiegel anbringen
- Herrenlose Gegenstände, Sperrmüll und Elektroschrott aus Keller und Fluren entfernen
- Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen im Rahmen der Unterhaltsreinigung sauber halten
Arbeiten an Strom-, Gas- und Wasserinstallationen gehören in die Hände von Fachbetrieben. Dafür vermitteln Sie bitte einen Elektriker oder Installateur.
Sperrmüll und Elektroschrott im Haus: was aha vorgibt
Ein Dauerthema für Hausverwaltungen in Hannover ist abgestellter Sperrmüll. aha holt bis zu 5 m³ kostenlos ab, aber nur nach Anmeldung, und alles muss am Abholtag bis 6 Uhr am Fahrbahnrand stehen (aha: Sperrabfälle, Stand: Oktober 2026). Elektrogeräte sind kein Sperrmüll. Für die Abholung von Großgeräten durch aha braucht es eine Elektroschrott-Plakette für 24 Euro aus dem Bürgeramt und bis zu drei Wochen Vorlauf (Landeshauptstadt Hannover).
Wenn das niemand im Haus organisiert, bleiben Dinge stehen. Wir räumen solche Reste ab und entsorgen sie getrennt. Mehr dazu unter Sperrmüll-Abholung in Hannover.
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
Reparaturen in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus können als Handwerkerleistung gelten. Laut § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und müssen unbar zahlen. Mehr im Ratgeber Steuer.
Größere Arbeiten vor einer Wohnungsübergabe, etwa Rückbau von Einbauten oder Entkernung, finden Sie unter Renovierung und Rückbau. Und wenn beim Auszug alles zusammenkommt, ist Auszug komplett das passende Paket. Ihr Angebot fordern Sie über die Anfrage an, gern mit Fotos per WhatsApp an 0176 34179083.
Häufige Fragen zu Hausmeisterservice
Was kostet ein Hausmeisterservice in Hannover?
Das hängt von Art und Umfang der Aufgaben ab. Für einmalige Arbeiten nennen wir Ihnen nach der kostenlosen Besichtigung einen Festpreis. Für regelmäßige Betreuung besprechen wir ein Angebot nach Ihrem Bedarf.
Übernehmen Sie auch Winterdienst und Gartenpflege?
Fragen Sie uns gern danach. Ob wir das für Ihr Objekt übernehmen können, klären wir im Gespräch.
Machen Sie auch Elektroarbeiten?
Nein. Arbeiten an der Elektroinstallation gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. Wir übernehmen die Arbeiten drumherum, etwa Möbel abbauen oder Wände nach der Installation ausbessern.
Können wir Sie regelmäßig für unsere Wohnanlage beauftragen?
Gern. Welche Aufgaben in welchem Rhythmus anfallen, besprechen wir mit der Verwaltung oder dem Beirat und halten es im Angebot fest.
Wie schnell sind Sie bei kleinen Reparaturen vor Ort?
Den Termin vereinbaren wir nach Absprache. Laut unseren Arbeitszeiten sind wir werktags von 8 bis 20 Uhr und auch am Wochenende erreichbar.
Kann ich die Reparatur steuerlich geltend machen?
Im Privathaushalt oft ja, als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG. Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten bis höchstens 1.200 Euro im Jahr.