Was das Gesetz sagt
| Art der Leistung | Steuerermäßigung | Grundlage |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr | § 35a Abs. 2 EStG |
| Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltung, Modernisierung) | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr | § 35a Abs. 3 EStG |
| Voraussetzungen für beide | nur Arbeitskosten, Rechnung erhalten, Zahlung auf das Konto des Leistenden | § 35a Abs. 5 EStG |
Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.10.2026
Wie die Finanzverwaltung einzelne Leistungen einordnet
Das Bundesfinanzministerium hat eine Beispielliste veröffentlicht (Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 09.11.2016 in der Fassung vom 01.09.2021). Daraus die Punkte, die bei Räumung, Umzug und Reinigung eine Rolle spielen:
| Leistung | Einordnung laut Anlage 1 |
|---|---|
| Haushaltsauflösung | nicht begünstigt |
| Entsorgung als Nebenleistung (z. B. Bauschutt bei einer Badsanierung) | begünstigt, Abgrenzung im Einzelfall |
| Entsorgung als Hauptleistung | nicht begünstigt |
| Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen | begünstigt, Abgrenzung im Einzelfall |
| Reinigung des Haushalts, Fenster putzen | begünstigt als haushaltsnahe Dienstleistung |
| Hausmeister, Hauswart | begünstigt als haushaltsnahe Dienstleistung |
| Montageleistungen im Haushalt, z. B. neue Möbel | begünstigt als Handwerkerleistung |
Quelle: Anlage 1 zum BMF-Schreiben § 35a EStG (Finanzamt Thüringen), abgerufen 03.10.2026
Was das für eine Entrümpelung bedeutet
Die Liste zeigt die Richtung: Wenn vor allem Dinge weggebracht und entsorgt werden, sieht die Finanzverwaltung darin eher keine begünstigte Leistung. Wenn eine Räumung Teil einer Arbeit in Ihrem Haushalt ist, etwa beim Umzug oder einer Renovierung, kann der Arbeitsanteil begünstigt sein.
Entscheidend ist auch, wessen Haushalt es ist. Die Ermäßigung gilt für Leistungen im eigenen Haushalt in der EU oder im EWR. Laut BMF-Schreiben gehört eine neue Wohnung schon zum Haushalt, wenn Sie tatsächlich dorthin umziehen. Arbeiten in der alten Wohnung, die die Abnutzung durch Ihr Wohnen beseitigen, gelten in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug noch als im Haushalt erbracht.
Für Erben gilt nach dem BMF-Schreiben: Leistungen in einer geerbten Wohnung können begünstigt sein, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen. Die Auflösung des Haushalts eines Verstorbenen fällt laut Beispielliste dagegen nicht darunter.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt
- Sie brauchen eine ordentliche Rechnung.
- Bezahlen Sie per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt laut BMF-Schreiben nicht an, auch nicht, wenn sie später durch eine Überweisung ersetzt werden.
- Auf der Rechnung sollten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von Material- und Entsorgungskosten erkennbar sein. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten.
- Die Kosten dürfen nicht schon als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt sein.
- Leben zwei Alleinstehende zusammen, gelten die Höchstbeträge für den Haushalt nur einmal.
Ein einfaches Rechenbeispiel
Angenommen, auf einer Rechnung für einen Umzug in Ihre neue Wohnung sind 1.000 Euro Arbeitskosten ausgewiesen, und das Finanzamt erkennt sie als haushaltsnahe Dienstleistung an. Dann sinkt Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent davon, also um 200 Euro. Material und Entsorgungsgebühren zählen nicht mit.
Die Zahl ist nur ein Beispiel zur Rechnung, kein Preis. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Steuerberatung.
Mieter und Eigentümer: Nebenkosten nicht vergessen
Auch Leistungen, die über die Nebenkostenabrechnung oder die Hausgeldabrechnung bezahlt werden, können laut BMF-Schreiben begünstigt sein, etwa Hausmeister oder Treppenhausreinigung. Dafür muss Ihr Anteil an den Arbeitskosten aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters hervorgehen.
Die Beträge tragen Sie in der Einkommensteuererklärung bei den haushaltsnahen Aufwendungen ein. Bewahren Sie Rechnungen und Kontoauszüge auf, das Finanzamt kann sie anfordern.
Diese Fragen klären Sie vorher mit der Steuerberatung
- Findet die Leistung in meinem eigenen Haushalt statt, oder in der Wohnung einer anderen Person?
- Ist die Entsorgung Haupt- oder Nebenleistung?
- Handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung?
- Sind die Kosten vielleicht Werbungskosten, etwa bei einem beruflich bedingten Umzug?
- Habe ich die Höchstbeträge in diesem Jahr schon mit anderen Leistungen ausgeschöpft?
Wann es sich um Werbungskosten handeln kann
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, etwa für eine neue Stelle, kann die Umzugskosten unter Umständen als Werbungskosten geltend machen. Dann ist § 35a EStG für dieselben Aufwendungen ausgeschlossen, denn laut Abs. 5 gilt die Ermäßigung nur, soweit die Kosten nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Welcher Weg für Sie günstiger ist, rechnet Ihre Steuerberatung aus.
Rechnungen von Hey der räumt auf!
Fragen Sie uns vor dem Auftrag, wie die Rechnung aufgeschlüsselt sein soll. Dann können Sie die Unterlagen direkt an Ihre Steuerberatung weitergeben.
Mehr zu den Leistungen, bei denen das Thema am häufigsten aufkommt: Umzug in Hannover, Endreinigung und Hausmeisterservice. Für Räumungen ohne Umzug lesen Sie Entrümpelung in Hannover.
Häufige Fragen
Kann ich eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ist die Entsorgung die Hauptleistung, ist sie laut Beispielliste des BMF nicht begünstigt. Als Teil eines Umzugs oder einer Arbeit im eigenen Haushalt kann der Arbeitsanteil begünstigt sein.
Wie viel bringt § 35a EStG?
20 Prozent der Arbeitskosten, bei haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 Euro im Jahr, bei Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro.
Kann ich die Umzugsfirma absetzen?
Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen sind in der Beispielliste der Finanzverwaltung als begünstigt aufgeführt, mit Abgrenzung im Einzelfall. Wer beruflich umzieht, prüft besser zuerst die Werbungskosten.
Zählt Barzahlung?
Nein. Laut § 35a Abs. 5 EStG muss die Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgen.
Ist die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall absetzbar?
In der Beispielliste der Finanzverwaltung ist die Haushaltsauflösung als nicht begünstigt genannt. Lassen Sie Ihren Fall von einer Steuerberatung prüfen.
Ist die Endreinigung beim Auszug absetzbar?
Die Reinigung des Haushalts ist laut Beispielliste begünstigt. Laut BMF-Schreiben zählt die alte Wohnung in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug noch zum Haushalt.