Zwei bis vier Wochen vorher
- Mietvertrag lesen: Was steht zu Schönheitsreparaturen, Reinigung und Rückgabe?
- Einzugsprotokoll heraussuchen, um den Zustand von damals zu vergleichen
- Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren
- Entrümpelung, Umzug und Reinigung planen, bei Bedarf Firmen anfragen
- Halteverbot für den Umzugstag beantragen, mindestens acht Arbeitstage vorher
In der Woche vor der Übergabe
- Alle Räume leer, auch Keller, Dachboden, Balkon und Garage
- Dübellöcher schließen, wenn der Vertrag das verlangt
- Selbst eingebaute Dinge entfernen, wenn nichts anderes vereinbart ist
- Gründlich reinigen: Küche, Bad, Fenster, Böden, Heizkörper
- Kleine Mängel beheben: lose Leisten, tropfende Wasserhähne, defekte Glühbirnen
Am Übergabetag
- Alle Schlüssel mitbringen, auch Keller- und Briefkastenschlüssel
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung ablesen und fotografieren
- Gemeinsam durch alle Räume gehen
- Übergabeprotokoll ausfüllen, Mängel konkret beschreiben, von beiden unterschreiben lassen
- Eine Kopie des Protokolls mitnehmen
- Neue Adresse für die Kautionsabrechnung angeben
Kaution: was das Gesetz sagt
Eine Mietkaution darf nach § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen und muss vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen angelegt werden. Nach der Rückgabe darf der Vermieter eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen, etwa aus der Nebenkostenabrechnung.
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten, gerechnet ab Rückgabe der Wohnung. Ein sorgfältiges Protokoll schützt beide Seiten.
Besenrein oder renoviert?
Besenrein heißt: leer und grob gereinigt, siehe besenrein. Ob Sie streichen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind nach der Rechtsprechung unwirksam, aber nicht alle. Im Zweifel hilft ein Mieterverein. Mehr zur Abgrenzung unter übergabefertig.
Übergabe ohne Sie
Wer schon umgezogen ist, kann die Übergabe auch von einer Vertrauensperson erledigen lassen. Geben Sie ihr eine schriftliche Vollmacht, alle Schlüssel und eine Kopie des Mietvertrags mit. Sie sollte Zählerstände fotografieren und das Protokoll nur unterschreiben, wenn es den Zustand korrekt beschreibt. Strittige Punkte gehören ins Protokoll, nicht in ein mündliches Versprechen.
Häufige Streitpunkte bei der Übergabe
- Dübellöcher in Fliesen
- Verfärbungen und Nikotinspuren an Wänden
- Kalk in Bad und Küche
- Kratzer im Parkett
- Fehlende Schlüssel
Fotos als Beweis
Fotografieren Sie jeden Raum nach der Reinigung, am besten mit Datum. Machen Sie Nahaufnahmen von Stellen, über die gestritten werden könnte, etwa Böden, Fliesen und Fenster. Diese Fotos helfen, falls der Vermieter später Schäden geltend macht, die bei der Übergabe noch nicht da waren.
Wenn Sie Unterstützung möchten
Wir bereiten Ihre Übergabe vor: räumen, Löcher schließen, kleine Reparaturen und Endreinigung, alles in einem Auftrag. Die Besichtigung ist kostenlos, den Festpreis bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden. Mehr unter Wohnungsübergabe vorbereiten und Endreinigung.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Übergabe streichen?
Das hängt vom Mietvertrag und der Wirksamkeit der Klausel ab. Lassen Sie das im Zweifel prüfen.
Was gehört ins Übergabeprotokoll?
Zählerstände, Zahl der Schlüssel, Zustand jedes Raums und konkrete Mängel. Beide Seiten unterschreiben.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten (§ 551 BGB).
Wie lange kann der Vermieter Schäden geltend machen?
Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 BGB).
Muss auch der Keller leer sein?
Wenn er zur Mietsache gehört, ja.