Der Übergabetermin steht, und Sie fürchten um Ihre Kaution?
- In den Wänden sind Dübellöcher, im Keller stehen noch Sachen.
- Der Vermieter erwartet eine gereinigte Wohnung.
- Sie sind schon umgezogen und haben keine Zeit mehr für die alte Wohnung.
Wir erledigen Räumen, Ausbessern und Putzen in einem Auftrag und richten uns nach Ihrem Mietvertrag.
Was der Mietvertrag verlangt
Was bei der Übergabe zu tun ist, steht in Ihrem Mietvertrag. Viele Verträge verlangen eine besenreine Rückgabe, manche eine Reinigung oder bestimmte Arbeiten. Ob eine Klausel zu Schönheitsreparaturen wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Rechtsfrage. Im Zweifel hilft ein Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.
Was die Begriffe bedeuten, erklären wir im Glossar unter besenrein und übergabefertig. Eine Liste für den Tag selbst finden Sie im Ratgeber Wohnungsübergabe: Checkliste.
Was wir für die Übergabe erledigen
- Restliche Möbel, Sperrmüll und Kellerinhalt räumen
- Dübellöcher schließen und kleine Schäden ausbessern
- Auf Wunsch Wände streichen
- Teppichreste, Klebereste und Tapetenreste nach Absprache entfernen
- Endreinigung von Küche, Bad, Böden und Fenstern
- Kleine Reparaturen wie lose Leisten oder klemmende Türen
Den genauen Umfang legen wir bei der Besichtigung fest. Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen übernehmen wir nicht.
In drei Schritten zum Festpreis
- Kostenlose BesichtigungWir kommen vorbei, Anfahrt und Besichtigung kosten nichts. Schicken Sie uns gern vorab Fotos per WhatsApp, dann können wir die Besichtigung gut vorbereiten oder Ihnen eine erste Einschätzung geben.
- Festpreis in 24 StundenInnerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung haben Sie ein schriftliches Festpreisangebot. Sie entscheiden in Ruhe.
- Wir erledigen esZuverlässig und pünktlich, auch samstags und sonntags. Die beiden Inhaber packen selbst mit an.
4,9 von 5 Sternen bei Google, 29 Bewertungen (Stand 03.10.2026)
Rückwärts vom Übergabetag geplant
- BesichtigungKostenlos. Bringen Sie gern Mietvertrag und, falls vorhanden, das Einzugsprotokoll mit.
- Festpreis und ZeitplanInnerhalb von 24 Stunden, mit den Arbeiten in der richtigen Reihenfolge: erst räumen, dann ausbessern, dann putzen.
- ArbeitenWir legen alles so, dass die Wohnung am Vortag der Übergabe fertig ist.
- ÜbergabeSie gehen mit dem Vermieter durch eine leere, saubere Wohnung.
Alles in einem Auftrag
Wenn Sie zusätzlich umziehen, gibt es das Paket Auszug komplett: Entrümpelung, Umzug, Endreinigung und Übergabevorbereitung mit einem Ansprechpartner. Für Vermieter, die eine Wohnung nach dem Auszug wieder vermietbar machen wollen, gibt es die Seite Für Vermieter und Hausverwaltungen.
Was viele vorher wissen möchten
Was wird das kosten?
Das hängt von Menge, Etage, Laufweg und Entsorgung ab. Deshalb besichtigen wir kostenlos und nennen Ihnen danach einen Festpreis. Woraus sich der Preis zusammensetzt, steht auf der Seite Preise.
Habe ich viel Aufwand damit?
Nein. Ein Anruf oder ein paar Fotos per WhatsApp reichen für den Anfang. Alles Weitere besprechen wir bei der Besichtigung vor Ort.
Ich habe nur am Wochenende Zeit.
Das passt. Wir arbeiten montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 19 Uhr und sonntags von 9 bis 20 Uhr.
Lohnt sich das überhaupt?
Wenn die kostenlose Abholung von aha für Sie reicht, sagen wir Ihnen das ehrlich. Der Sperrmüll-Rechner zeigt es in einer Minute.
Häufige Fragen zu Wohnungsübergabe vorbereiten
Streichen Sie die ganze Wohnung?
Auf Wunsch ja. Wie viel gestrichen werden muss, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Den Umfang legen wir bei der Besichtigung fest.
Können Sie beim Übergabetermin dabei sein?
Fragen Sie uns gern danach. Ob das zeitlich passt, klären wir im Einzelfall.
Was ist, wenn der Vermieter etwas bemängelt?
Dann sprechen Sie uns an. Kleine Nacharbeiten an vereinbarten Leistungen erledigen wir.
Was kostet die Vorbereitung?
Das hängt vom Umfang ab. Sie bekommen nach der kostenlosen Besichtigung einen Festpreis innerhalb von 24 Stunden.
Können Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden?
Für Handwerkerleistungen mindert sich die Steuer nach § 35a Abs. 3 EStG um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Ob das für Sie gilt, klärt Ihre Steuerberatung.