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Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: was jetzt wichtig ist

Nach einem Todesfall können Erben und Vermieter einen Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 580 BGB, bei Mietwohnungen § 564 BGB). Wer das Erbe ausschlagen möchte, hat dafür in der Regel nur sechs Wochen (§ 1944 BGB). Bevor Sie räumen lassen, sollte deshalb geklärt sein, ob Sie das Erbe annehmen.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Notar, eine Steuerberaterin oder die zuständige Behörde.

Stand: Oktober 2026

Die wichtigsten Fristen

ThemaFristRechtsgrundlage
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung; sechs Monate bei letztem Wohnsitz nur im Ausland oder Aufenthalt des Erben im Ausland§ 1944 BGB
Mietvertrag kündigen (Mietwohnung, niemand tritt ein)innerhalb eines Monats, nachdem Erbe oder Vermieter vom Tod und vom Nichteintritt erfahren haben; dann mit gesetzlicher Frist§ 564 BGB
Mietverhältnis allgemein bei Tod des Mietersinnerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod, mit gesetzlicher Frist§ 580 BGB

Quelle: Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.10.2026

Die ersten Tage: was nicht warten sollte

  • Wohnung sichern: Fenster schließen, Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen.
  • Post sichten oder einen Nachsendeauftrag einrichten, damit keine Fristen übersehen werden.
  • Vermieter informieren und Kündigungsfristen klären.
  • Laufende Verträge wie Strom, Telefon und Zeitungen notieren.
  • Haustiere und Pflanzen versorgen.
  • Keine Wertgegenstände weggeben, bevor die Erbfrage geklärt ist.

Erst klären, dann räumen

Wer Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder verschenkt, kann damit unter Umständen zeigen, dass er das Erbe angenommen hat. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann nur eine Anwältin, ein Notar oder das Nachlassgericht beurteilen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas weggeben, wenn die finanzielle Lage des Verstorbenen unklar ist.

Steht fest, dass Sie erben, oder ist ein Nachlassverwalter bestellt, kann die Auflösung beginnen. Bei Mietwohnungen läuft die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter. Ein früher Termin mit dem Vermieter hilft, die Übergabe zu planen.

Was Sie vor der Räumung sichern sollten

  • Testament, Erbschein oder Unterlagen vom Nachlassgericht
  • Ausweise, Versicherungspolicen, Bank- und Rentenunterlagen
  • Mietvertrag, Verträge für Strom, Telefon und Abonnements
  • Schlüssel, auch für Keller, Dachboden, Garage und Briefkasten
  • Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke, die der Familie wichtig sind
  • Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände

Gehen Sie die Räume am besten gemeinsam mit allen Erben durch und markieren Sie, was bleiben soll. Das verhindert späteren Streit.

So läuft eine Haushaltsauflösung mit uns

  1. BesichtigungWir kommen kostenlos und unverbindlich vorbei, gern auch gemeinsam mit allen Angehörigen. Wer nicht vor Ort sein kann, schickt uns vorab Fotos per WhatsApp.
  2. FestpreisInnerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Festpreisangebot.
  3. Sortieren und räumenWir räumen diskret, sortieren und bringen alles fachgerecht weg, vom Wohnzimmer bis zu Keller und Dachboden.
  4. Übergabe vorbereitenAuf Wunsch reinigen wir die Wohnung und erledigen kleinere Reparaturen, damit die Übergabe an den Vermieter reibungslos läuft.

Wer bezahlt die Auflösung?

Kosten für die Räumung trägt in der Regel, wer den Nachlass übernimmt. Wie das unter mehreren Erben aufgeteilt wird oder ob die Kosten aus dem Nachlass beglichen werden können, ist eine rechtliche Frage. Klären Sie das bitte mit Ihrer Beratung.

Steuerlich ist Vorsicht angebracht: In der Beispielliste der Finanzverwaltung zu § 35a EStG ist die Haushaltsauflösung als nicht begünstigt aufgeführt. Einzelheiten stehen im Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.

Übergabe an den Vermieter

Fragen Sie früh, in welchem Zustand der Vermieter die Wohnung zurückhaben möchte, und lesen Sie den Mietvertrag. Ob besenrein reicht oder renoviert werden muss, ist ein großer Unterschied im Aufwand. Die Begriffe erklären wir im Glossar unter besenrein und übergabefertig.

Ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos schützt beide Seiten.

Was mit Dokumenten und Fotos geschieht

Bei einer Räumung tauchen oft Unterlagen auf, mit denen niemand gerechnet hat: alte Sparbücher, Versicherungsscheine, Briefe. Legen Sie vorher fest, was mit solchen Funden passieren soll, und wer sie bekommt. Wir legen bei der Besichtigung gemeinsam mit Ihnen fest, wie wir mit persönlichen Dingen umgehen, die wir finden.

Wenn es schwerfällt

Eine Wohnung aufzulösen, in der ein Mensch lange gelebt hat, ist mehr als Arbeit. Nehmen Sie sich Zeit für die Dinge, die Ihnen wichtig sind. Den Rest können Sie abgeben. Wir arbeiten ruhig und respektvoll und sprechen ab, was mit persönlichen Dingen geschieht, die wir beim Räumen finden.

Mehr über unsere Leistung lesen Sie unter Nachlass räumen in Hannover, Haushaltsauflösung und Endreinigung.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?

Das hängt vom Ende des Mietverhältnisses ab. Erben und Vermieter können laut § 564 und § 580 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen. Bis zum Ende der Frist läuft die Miete weiter.

Darf ich vor der Erbausschlagung schon Möbel verkaufen?

Davon raten wir ab, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen. Bestimmte Handlungen können als Annahme des Erbes gewertet werden. Die Ausschlagungsfrist beträgt nach § 1944 BGB in der Regel sechs Wochen.

Müssen alle Erben bei der Räumung dabei sein?

Nein, aber sie sollten zugestimmt haben, was mit dem Inhalt geschieht. Am einfachsten ist eine gemeinsame Begehung vorab.

Kann die Haushaltsauflösung von der Steuer abgesetzt werden?

In der Beispielliste der Finanzverwaltung (Anlage 1 zum BMF-Schreiben zu § 35a EStG) ist die Haushaltsauflösung als nicht begünstigt aufgeführt. Fragen Sie für Ihren Fall eine Steuerberatung.

Können Sie auch räumen, wenn wir nicht in Hannover wohnen?

Ja, das ist häufig. Besprechen Sie mit uns, wie Schlüsselübergabe und Abstimmung laufen. Fotos per WhatsApp helfen bei der Vorbereitung.

Reinigen Sie die Wohnung danach auch?

Ja, auf Wunsch übernehmen wir die Reinigung, damit die Wohnung an den Vermieter übergeben werden kann.

Was passiert mit Möbeln, die noch gut sind?

Das entscheiden Sie. Gut erhaltene Stücke können an Familie gehen, verschenkt oder verkauft werden. Den Rest entsorgen wir fachgerecht.

Von Hey der räumt auf! (Conrad Heyder und Diyar Hassen), Hannover. Stand: 03.10.2026. Amtliche Angaben mit Quelle, bitte vor wichtigen Entscheidungen bei der genannten Stelle prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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