Anrufen oder WhatsApp0176 34179083 Kostenlose
Besichtigung

Nachlasspfleger

Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben unbekannt sind oder noch nicht feststeht, ob sie das Erbe annehmen. Er sichert und verwaltet den Nachlass, bis die Erben feststehen. Rechtsgrundlage ist § 1960 BGB.

Bedeutung für Wohnung und Räumung

Ist ein Nachlasspfleger bestellt, ist er in der Regel der Ansprechpartner für Vermieter, Versorger und Dienstleister. Er kann zum Beispiel den Mietvertrag kündigen und die Räumung der Wohnung beauftragen, damit keine weiteren Kosten für den Nachlass entstehen.

Vermieter, deren Mieter verstorben ist und für den sich keine Erben melden, können beim Nachlassgericht anregen, einen Nachlasspfleger zu bestellen (§ 1960 BGB).

Mehr dazu

Siehe Erbe ausschlagen und Wohnung räumen und Mietvertrag nach Todesfall. Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer bestellt einen Nachlasspfleger?

Das Nachlassgericht.

Räumen Sie im Auftrag eines Nachlasspflegers?

Ja, wir arbeiten für die Person, die zur Beauftragung berechtigt ist.

Kostenlose
Besichtigung

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir rufen zurück und vereinbaren die kostenlose, unverbindliche Besichtigung. Innerhalb von 24 Stunden danach haben Sie ein Festpreisangebot, transparent und ohne versteckte Kosten.

Nur zwei Pflichtfelder. Wir rufen Sie zurück und vereinbaren den Termin. Ihre Angaben nutzen wir nur für Ihre Anfrage, mehr in der Datenschutzerklärung.

WhatsApp und Kontakt