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Seniorenumzug: Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI

Die Pflegekasse kann nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, wenn eine Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt. Das Gesetz nennt den Umzug nicht ausdrücklich; ob er als solche Maßnahme gilt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie den Umzug beauftragen.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Notar, eine Steuerberaterin oder die zuständige Behörde.

Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste aus § 40 SGB XI

PunktRegelung
WerPflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 (laut Bundesgesundheitsministerium)
Zweckhäusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen
Höhebis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnungbis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme
ArtZuschuss, nachrangig zu anderen Leistungsträgern
Entscheidungspätestens drei Wochen nach Antragseingang, fünf Wochen, wenn eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt wird

Quelle: § 40 SGB XI, gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.10.2026

Wann ein Umzug in Frage kommen kann

Typische Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind laut Bundesgesundheitsministerium Türverbreiterungen, feste Rampen, Treppenlifte und der pflegegerechte Umbau des Bades. Manchmal lässt sich eine Wohnung aber nicht sinnvoll anpassen, etwa wenn es keinen Aufzug gibt und ein Lift nicht eingebaut werden kann.

Dann kann der Umzug in eine geeignete Wohnung, zum Beispiel ins Erdgeschoss oder eine barrierearme Wohnung, die bessere Lösung sein. Ob die Pflegekasse das als Maßnahme anerkennt, ist eine Einzelfallentscheidung. Fragen Sie vorher nach und lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben.

So gehen Sie vor

  1. Bei der Pflegekasse anfragenSchildern Sie, warum die jetzige Wohnung die Pflege erschwert und warum ein Umbau nicht reicht. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse.
  2. Angebot einholenFür den Antrag brauchen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag. Bei uns sind Besichtigung und Angebot kostenlos, den Festpreis bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden.
  3. Entscheidung abwartenDie Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Hält sie die Frist ohne Begründung nicht ein, gilt die Leistung laut Gesetz als genehmigt.
  4. Umzug durchführenErst wenn die Finanzierung klar ist, wird der Termin fest gebucht.

Weniger mitnehmen, mehr behalten

Bei einem Seniorenumzug ist die neue Wohnung oft kleiner. Das Aussortieren ist meist der schwerste Teil, für alle Beteiligten. Planen Sie dafür mehr Zeit ein als für das Packen. Hilfreich ist ein Grundriss der neuen Wohnung: Dann sieht man, welches Sofa und welcher Schrank wirklich Platz haben.

Was nicht mitkommt, kann an Familie gehen, verschenkt werden, zum Beispiel über hannoverteilt.de, oder fachgerecht entsorgt werden. Wir übernehmen auf Wunsch beides: den Umzug und die Auflösung der alten Wohnung.

Und die Steuer?

Unabhängig von der Pflegekasse kann bei einem privaten Umzug § 35a EStG greifen: Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen sind in der Beispielliste der Finanzverwaltung als begünstigt aufgeführt. Was die Pflegekasse bezahlt, können Sie aber nicht zusätzlich absetzen. Mehr im Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.

Was Sie für die Anfrage bei der Pflegekasse bereithalten

  • Bescheid über den Pflegegrad
  • kurze Beschreibung, warum die jetzige Wohnung die Pflege erschwert, etwa Treppen, zu enges Bad, fehlender Aufzug
  • Angaben zur neuen Wohnung und warum sie besser geeignet ist
  • Kostenvoranschlag oder Festpreisangebot für den Umzug
  • falls vorhanden eine Einschätzung des Pflegedienstes oder der Pflegeberatung

Beratung nutzen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung ihrer Pflegekasse. Dort lässt sich klären, welche Leistungen beim Wohnungswechsel in Frage kommen und ob ein Umbau der bisherigen Wohnung die bessere Lösung wäre. Gehen Sie zu diesem Gespräch am besten gemeinsam mit den Angehörigen, die den Umzug mit organisieren.

Woran eine geeignete neue Wohnung zu erkennen ist

  • stufenloser Zugang oder ein Aufzug
  • ebenerdige Dusche oder ein Bad, das sich anpassen lässt
  • Türen, die breit genug für Rollator oder Rollstuhl sind
  • kurze Wege zu Einkauf, Arzt und Haltestelle
  • Nähe zu Familie, Freunden oder dem bisherigen Pflegedienst

Wenn der Umzug ins Heim geht

Zieht ein Angehöriger in eine Pflegeeinrichtung, muss oft die bisherige Wohnung aufgelöst werden, während der Heimplatz schon belegt ist. Dann laufen Miete und Heimkosten eine Zeit lang parallel. Klären Sie früh mit dem Vermieter die Kündigungsfrist und planen Sie Umzug und Räumung als einen Ablauf. Wir übernehmen beides, mehr dazu unter Umzug ins Pflegeheim.

So unterstützen wir

Hey der räumt auf! plant den Umzug mit Ihnen und Ihren Angehörigen, packt ein, transportiert, baut auf und packt aus. Die alte Wohnung räumen und reinigen wir auf Wunsch gleich mit. Mehr dazu unter Seniorenumzug in Hannover, Umzug ins Pflegeheim und Endreinigung.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse einen Umzug?

Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Das Gesetz nennt den Umzug nicht ausdrücklich, die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Ja. Laut Bundesgesundheitsministerium können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 den Zuschuss beantragen.

Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?

Das empfehlen wir dringend. Nur so wissen Sie vorher, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse zahlt.

Wie schnell entscheidet die Pflegekasse?

Laut § 40 Abs. 7 SGB XI innerhalb von drei Wochen, mit Medizinischem Dienst innerhalb von fünf Wochen.

Gilt der Zuschuss auch für den Umzug ins Pflegeheim?

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 dient der häuslichen Pflege und selbständigen Lebensführung. Ob beim Umzug in ein Heim etwas gezahlt wird, fragen Sie bitte direkt Ihre Pflegekasse.

Bekomme ich von Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse?

Sie bekommen nach der kostenlosen Besichtigung innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot, das Sie einreichen können.

Von Hey der räumt auf! (Conrad Heyder und Diyar Hassen), Hannover. Stand: 03.10.2026. Amtliche Angaben mit Quelle, bitte vor wichtigen Entscheidungen bei der genannten Stelle prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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