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Nachlass sichten: Was Sie aufheben sollten

Bevor ein Haushalt nach einem Todesfall aufgelöst wird, sollten Erben alle Unterlagen sichern, die für Erbschein, Banken, Versicherungen, Rente, Steuer und laufende Verträge gebraucht werden, außerdem Wertsachen, Schlüssel und persönliche Erinnerungsstücke. Was davon wie lange aufbewahrt werden muss, hängt vom Einzelfall ab.

Diese Checkliste hilft beim Sichten. Sie ersetzt keine Beratung durch Nachlassgericht, Notariat oder Steuerberatung.

Stand: Oktober 2026

Sofort sichern

  • Testament, Erbvertrag, Vollmachten und Patientenverfügung
  • Personalausweis, Reisepass, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde
  • Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Bankkarten
  • Versicherungspolicen: Leben, Unfall, Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld
  • Rentenbescheide und Unterlagen der Krankenkasse
  • Mietvertrag oder Grundbuchunterlagen, Schlüssel aller Art

Für Steuer und laufende Verträge

  • Letzte Steuerbescheide und Belege des laufenden Jahres. Erben müssen gegebenenfalls noch eine Steuererklärung für die verstorbene Person abgeben.
  • Verträge für Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Mitgliedschaften
  • Kreditverträge, Leasing, Ratenzahlungen
  • Unterlagen zu Immobilien, Fahrzeugen und Wertgegenständen
  • Bei Selbstständigen: Geschäftsunterlagen. Für Unternehmen gelten Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren nach § 147 AO.

Wertsachen und Erinnerungen

Schmuck, Uhren, Münzen, Bargeld und Sammlungen tauchen oft an unerwarteten Stellen auf: in Büchern, Manteltaschen, Schuhkartons oder hinter Schubladen. Gehen Sie deshalb gründlich vor oder sagen Sie dem Räumungsteam, worauf es achten soll.

Fotos, Briefe, Tagebücher und Zeugnisse sind für die Familie oft wertvoller als jedes Möbelstück. Legen Sie eine Kiste nur dafür an und verteilen Sie die Inhalte später in Ruhe unter den Angehörigen.

So sichten Sie in sinnvoller Reihenfolge

  1. Schreibtisch und Ordner zuerstHier liegen meist Verträge, Konten und Versicherungen.
  2. Schlafzimmer und SchränkeWertsachen und persönliche Dinge.
  3. Küche, Wohnzimmer, BadHier ist meist wenig Wichtiges, aber oft Bargeld in Dosen oder Schubladen.
  4. Keller und DachbodenAlte Unterlagen, Erinnerungsstücke, aber auch Sonderabfälle.
  5. Ergebnis festhaltenFotografieren Sie wichtige Funde und notieren Sie, wer was an sich genommen hat. Das schützt vor Streit unter Erben.

Vorsicht vor der Ausschlagungsfrist

Wer das Erbe vielleicht ausschlagen will, sollte vor Ablauf der Frist nichts verkaufen oder verschenken, was als Annahme der Erbschaft gewertet werden könnte. Die Frist beträgt nach § 1944 BGB in der Regel sechs Wochen. Sichten und sichern ist dagegen sinnvoll. Mehr im Ratgeber Erbe ausschlagen und Wohnung räumen.

Digitaler Nachlass

Neben Papier gibt es heute fast immer einen digitalen Nachlass: E-Mail-Konten, Online-Banking, Streamingdienste, soziale Netzwerke, Fotos in der Cloud. Suchen Sie nach Passwortlisten, Notizbüchern oder einem Passwortmanager. Laufende Abonnements kosten weiter Geld, bis sie gekündigt werden. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Hinterbliebene, meist ist eine Sterbeurkunde nötig.

Wenn Sie Unterstützung möchten

Bei einer Haushaltsauflösung sichten wir bewusst und legen Unterlagen, Fotos und Wertsachen für Sie zur Seite. Die Besichtigung ist kostenlos, der Festpreis kommt innerhalb von 24 Stunden. Mehr unter Nachlass räumen und Für Erben.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Unterlagen eines Verstorbenen aufheben?

Das hängt von der Art der Unterlage ab. Bewahren Sie alles auf, was für Erbschaft, Steuer, Rente und Versicherungen nötig sein könnte, bis diese Fragen abgeschlossen sind. Für Geschäftsunterlagen gelten gesetzliche Fristen.

Was mache ich mit alten Kontoauszügen?

Behalten Sie sie, bis Konten aufgelöst und Steuerfragen geklärt sind. Danach können Sie sie datenschutzgerecht vernichten.

Darf ich vor dem Erbschein schon räumen?

Sichern ist meist unproblematisch. Bevor Sie etwas verkaufen oder entsorgen, klären Sie bitte rechtlich, ob das Folgen für die Erbschaft haben kann.

Was, wenn wir das Testament nicht finden?

Fragen Sie beim Nachlassgericht nach. Testamente, die amtlich verwahrt wurden, werden dort eröffnet.

Achten Sie beim Räumen auf Unterlagen?

Ja. Wir sichten Schränke und Schubladen und legen Unterlagen und Wertsachen für Sie beiseite.

Was ist mit E-Mail- und Online-Konten?

Sie gehören zum Nachlass. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Hinterbliebene, meist mit Sterbeurkunde.

Von Hey der räumt auf! (Conrad Heyder und Diyar Hassen), Hannover. Stand: 05.10.2026. Amtliche Angaben mit Quelle, bitte vor wichtigen Entscheidungen bei der genannten Stelle prüfen.

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